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Ihr digitaler Partner für effizientes Medikamenten-management

Von der Rezepterfassung bis zur Bestellung der patientenindividuell verblisterten Medikation digitalisiert HealthXDirect (HXD) die Abläufe für Spitex-Organisationen und ihre Klientinnen und Klienten.

Medikamentenmanagement heute

Die Pflege findet immer häufiger zu Hause statt, und die Versorgungssituationen werden komplexer. Die Spitex-Dienste leisteten 2024 rund 25,6 Millionen Pflegestunden. Bis 2040 rechnet das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) mit einem um rund 40 % höheren Leistungsvolumen in der Spitex-Pflege und einem zusätzlichen Personalbedarf von rund 7'400 Vollzeitstellen. Da qualifiziertes Personal knapp bleibt, zählt jede Minute, die nicht in Administration und Logistik fliesst.

Enormer Zeitaufwand
 

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV entschädigt Bestellung und Beschaffung von Medikamenten nicht. Trotzdem übernehmen die Mitarbeitenden in fast 60 % der befragten Organisationen einen Teil des Bestellprozesses und ebenso häufig holen sie Medikamente in Praxis oder Apotheke ab.​​

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​​​Dazu kommen das wiederkehrende Richten, Kontrollieren und Dokumentieren. Diese Arbeit fällt für jede betreute Person laufend an und beginnt bei jeder Verordnungsänderung von neuem.

Fehleranfälliges Richten

Manuelles Richten ist fehleranfällig, besonders bei Polymedikation und häufigen Verordnungsänderungen. Verwechslungen durch ähnlich aussehende Präparate, Unterbrechungen beim Richten oder Übertragungsfehler zwischen Medikationsplan und Dispenser bergen hohe Risiken.​​​​​​​​​​

 

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​​​Dass solche Fehler oft erst spät oder gar nicht auffallen, belastet betreute Personen wie Fachkräfte. In den Meldesystemen für kritische Ereignisse (CIRS) zweier grosser Spitex-Organisationen betreffen 80 bis 90 % der Meldungen die Medikation.

Rechtliche Unsicherheit

Werden Medikamente am Spitex-Standort neu verblistert oder auf Vorrat vorbereitet, greift das Heilmittelgesetz mit seinen Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln: Die Neuverblisterung gilt rechtlich als Herstellung und setzt eine entsprechende Herstellungs- bzw. Apothekenbewilligung voraus.​​​​​​​​​

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Die kantonale Rechtslage zur Lagerung ist uneinheitlich und selten auf das ambulante Setting zugeschnitten. Über 70 % der befragten Organisationen lagern Medikamente zwischen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.​

Die Antwort von HXD:

Ein durchgängiger Prozess:

von der Verordnung bis zur Verabreichung

1. Arztbesuch

Die Ärztin oder der Arzt erstellt ein Rezept und den Medikamentenplan.

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2. Rezepterfassung

Die Spitex unterstützt die Klientin oder den Klienten bei der digitalen Erfassung.

3. Übermittlung

Die Daten werden durch das HXD-Tool verschlüsselt übermittelt.

4. Aufbereitung

Die Medikation wird in bewilligten Fachbetrieben geprüft, gerüstet und auf Wunsch verblistert.

5. Lieferung

Die wöchentliche Lieferung umfasst Blisterware und Originalpackungen.

6. Verabreichung

Die Spitex-Mitarbeitenden verabreichen die Medikation wie gewohnt.

Mit HXD ändert sich, wie Rezepte erfasst und verblisterte Medikation bestellt wird. Am Pflegeprozess ändert sich nichts: Betreuung, Pflegeabläufe und Ansprechpersonen bleiben vollständig bei der Spitex.

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Die Verordnung bleibt Sache der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.

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Die Leistungen von HXD werden nach einem transparenten, nachvollziehbaren Preismodell abgerechnet. Die Konditionen werden persönlich mit der Organisation abgestimmt.

Ein spürbarer Gewinn

Die Medikation kommt gerüstet, kontrolliert und beschriftet an: in versiegelten Beuteln pro Einnahmezeitpunkt mit Datum, Wochentag und Uhrzeit. Das aufwendige Richten entfällt weitgehend, ebenso ein grosser Teil der Kontrollarbeit.

Entlastung & Effizienz

Stammdaten, Rezepte und Nachbestellungen werden digital erfasst und verschlüsselt übermittelt. Jede Änderung der Verordnung fliesst direkt in die nächste Lieferung ein. Vor dem Versand wird jede Medikation von einer Fachperson in der Apotheke kontrolliert. Damit ist jede Lieferung auf dem aktuellen Stand der Verordnung.

Qualität & Sicherheit

Die KLV-Abrechnung bleibt bei der Spitex: Verabreichung, Dokumentation und Beratung bleiben weiterhin abrechenbar. Bestellung, Beschaffung und Abholung von Medikamenten zählen nicht zu den Pflegeleistungen der KLV und fallen künftig weg. 

Kosten & Vergütung

Das Rüsten und der Versand erfolgen in einer Apotheke mit den erforderlichen Bewilligungen, die Verblisterung in einem spezialisierten Blisterzentrum unter pharmazeutischer Aufsicht. Die Verantwortung für Herstellung und Freigabe liegt damit bei den bewilligten Fachbetrieben, nicht bei der Spitex.

Bewilligung & Verantwortung

Was das für die Pflege bedeutet

Den Medikationsprozess neu denken heisst nicht, der Pflege etwas wegzunehmen. Es heisst, ihr das zurückzugeben, wofür sie ausgebildet ist.

Die Pflege bleibt verantwortlich für die Medikation ihrer Klientinnen und Klienten. Sie tut es künftig auf einer Grundlage, die geprüft dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar ist.

Rechtliche Grundlagen: Art. 4 Abs. 1 lit. c und Art. 5 HMG (SR 812.21) · Art. 7 Abs. 2 KLV (SR 832.112.31)

Quellen: Bundesamt für Statistik, Spitex-Statistik 2024 · Pahud, O. et al. (2025), Bedarf an Alters- und Langzeitpflege in der Schweiz, Obsan-Bericht 09/2025 · Lötscher, N. et al. (2025), Medikamentenlogistik in Spitex-Organisationen, Spitex Magazin Nr. 2/2025 (Befragung von 105 Organisationen der Deutschschweiz) · Spitex Magazin (2023), Für mehr Sicherheit bei der Medikation interprofessionell zusammenarbeiten

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